Die Behandlung durch einen Heilpraktiker ist grundsätzlich eine Privatleistung; die daraus entstehenden Kosten trägt der Patient unabhängig von der Kostenübernahme durch Dritte.
Die Abrechnung in meiner Praxis orientiert sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker oder wird aufgrund Honorarvereinbarung erstellt.
Private Kostenträger und Beihilfestellen erstatten die Kosten in der Regel teilweise oder sogar vollständig.
Es kann jedoch keine Gewähr für eine komplette Kostenübernahme gegeben werden. Klären Sie dies im Einzelfall bitte selbst mit Ihrem jeweiligen Versicherer. Dies gilt auch für verordnete
Medikamente.
Eine eventuelle Differenz zu meiner Liquidation ist als private Leistung vom Patienten zu begleichen.
Für Selbstzahler belaufen sich die Behandlungskosten bei medizinischen Heilbehandlungen (Zeitaufwand 1 Stunde) in der Regel auf 120,00 Euro, angefangene Stunden werden anteilig berechnet. Das Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung in bar fällig. Sie erhalten eine Quittung.
Für gesetzlich Versicherte kann der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung sinnvoll sein, da gesetzliche Krankenkassen
keine Heilpraktikerkosten übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass Leistungen aus der Ästhetischen Medizin als Privatleistungen zu rechnen sind - also von einer Erstattung durch Krankenkassen ausgeschlossen
sind.
Nicht wahrgenommene Termine sind kostenpflichtig, falls diese nicht spätestens 48 Stunden (bei Montagsterminen entsprechend
freitags) vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurden. Es wird ein Ausfallshonorar von 50 % der Kosten für die geplante Behandlung berechnet, mind. jedoch 50,00 Euro.
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